Soziotherapie

Was ist Soziotherapie?

Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen: Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahr 2000 haben Krankenversicherte mit einer „schweren psychischen Erkrankung” darauf Rechtsanspruch (Sozialgesetzbuch, 5. Buch, § 37a).

Die Soziotherapie soll schwer psychisch Kranken die selbstständige Inanspruchnahme von bereits vorhandenen Behandlungs- und Betreuungsangeboten ermöglichen. Sie ist keine neue Therapieform, sondern versteht sich als begleitende Unterstützung im Umfeld der KlientInnen. Durch die Soziotherapie soll die medizinisch-therapeutische Versorgung zwischen PatientIn, Arzt/Ärztin und Hilfesystem effizient koordiniert werden. Sie soll helfen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.

Die Verordnung von Soziotherapie kann bei allen schweren psychischen Erkrankungen aus dem Bereich des schizophrenen Formenkreises erfolgen, wie z. B. bei Schizophrenie, schizoaffektiver Störung oder schwerer depressiver Episode mit psychotischen Symptomen.

Ziele der Soziotherapie

Mit der Verordnung von Soziotherapie sollen der Zugang zur Erkrankung und die Behandlung verbessert werden, indem Krankheitseinsicht, Initiative, soziale Fähigkeiten und Kompetenz des/der KlientIn gefördert werden.

Soziotherapie ermöglicht:

  • die selbstständige Inanspruchnahme von medizinischen und rehabilitativen Leistungen für schwer psychisch Kranke
  • eine bessere Koordination und Abstimmung von Leistungsanbietern
  • Aufbau und Stärkung psychosozialer Fähigkeiten
  • eine Reduzierung der Kosten, da Krankenhausaufenthalte verkürzt oder ganz vermieden werden können

Inhalte der Soziotherapie

  • Analyse der häuslichen, sozialen und beruflichen Situation
  • Erstellung eines individuellen Behandlungsplans zusammen mit PatientIn und behandelnden ÄrztInnen (NeurologInnen, PsychiaterInnen)
  • Anleitung zur verbesserten Krankheitswahrnehmung
  • Förderung der gesunden Persönlichkeitsanteile
  • Förderung der Compliance (kooperatives Verhalten des Patienten im Rahmen der Therapie)
  • Anleitung zur Selbsthilfe
  • Anleitung und Motivation zur selbstständigen Inanspruchnahme von Hilfeleistungen
  • Praktische Übungen zur Verbesserung von Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer
  • Training zur handlungsrelevanten Willensbildung
  • Übungen zur Tagesstrukturierung und zum planerischen Denken
  • Hilfestellung bei der Konfliktbewältigung
  • Hilfe in Krisensituationen
  • Koordination von Komplexleistungen/Casemanagement
  • Heranführung an das Netz rehabilitativer Angebote (Tagesstätte, Wohnen in besonderen Wohnformen etc.)

Verordnung von Soziotherapie

  • Soziotherapie kann von PsychiaterInnen und NeurologInnen verordnet werden. Bis zu fünf Probestunden sind nicht genehmigungspflichtig. Darüber hinaus ist eine Genehmigung durch die Krankenkassen erforderlich.
  • Von HausärztInnen kann Soziotherapie bis max. drei Stunden ohne Genehmigung verordnet werden. Ziel ist die Heranführung an einen Facharzt/eine Fachärztin und die Indikationsstellung zur Soziotherapie durch diese/n.
  • Der Umfang der Soziotherapieleistung kann max. 120 Stunden in drei Jahren betragen.
  • Facharzt/Fachärztin, SoziotherapeutIn und PatientIn erstellen zusammen einen soziotherapeutischen Behandlungsplan. Dabei werden die Therapieziele und die soziotherapeutischen Maßnahmen festgelegt.
  • Kommt es während der Soziotherapiebehandlung zu einem Krankenhaus­aufenthalt, kann der/die SoziotherapeutIn Kontakt zum Patienten/zur Patientin halten mit dem Ziel einer möglichst frühen Entlassung.

Leistungserbringer von Soziotherapie

Das Angebot von soziotherapeutischen Leistungen ist in Rheinland-Pfalz durch einen Rahmenvertrag geregelt. Die Sozialtherapeutische Beratungsstelle verfügt als Gemeindepsychiatrisches Zentrum (GPZ) der Stadt Mainz und als Mitglied des gemeindepsychiatrischen Trägerverbundes Mainz über alle notwendigen Voraus­setzungen, um soziotherapeutische Leistungen anzubieten.

Unsere MitarbeiterInnen sind SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen und PädagogInnen. Sie besitzen langjährige Erfahrungen in der ambulanten Betreuung chronisch psychisch kranker Erwachsener und Jugendlicher. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Supervisionen ist die Grundlage für einen hohen Qualitätsstandard unserer Arbeit.

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